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Wo kann ich einen Gewerberegisterauszug anfordern?

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Thema Gewerberegisterauszug: Da es für Einzelkaufleute und Gewerbetreibende keine automatische Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister gibt, kann man von diesen in der Regel auch keinen Handelsregisterauszug abrufen.
Die Angaben zu einem angemeldeten Gewerbe müssen deshalb bei den Behörden (Gewerbeamt, Wirtschaftsamt) direkt eingeholt werden. Wir recherchieren, ob und seit wann jemand ein Gewerbe angemeldet hat bzw. hatte. Die Auskunft wird Ihnen in Form eines offiziellen Gewerberegisterauszuges der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellt bzw. wenn dies nicht möglich ist, als formlose Zusammenfassung der entsprechenden Daten.
Ein Gewerbe wird an dem Ort angemeldet (sog. Betriebsstättenprinzip), an dem es ausgeübt wird, was nicht unbedingt der Wohnort sein muss. Hier muss also der Ort gefunden werden, in dem das Gewerbe ausgeübt bzw. angemeldet wurde, denn nur dort sind diese Informationen zu erhalten. Wenn der betreffende Gewerbetreibende in einer großen Stadt lebt, dann ist es meist naheliegend, dass er auch dort das Gewerbe angemeldet hat. Aber sicher ist das nicht.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, weshalb ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss, weshalb eine Auskunft eingeholt werden soll. Zusätzlich fallen Gebühren an.
Wenn man sich diese Mühe sparen will, dann sollte man einen Recherchedienst beauftragen, welcher u.a. auf Recherche zu Gewerbeanmeldungen spezialisiert ist. Über diesen Link erreichen Sie einen davon.

Kontaktformular: Gewerberegisterauszug anfordern


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